Da ich auf Honorarbasis arbeite, stelle ich Ihnen meine Leistungen privat in Rechnung. Das ermöglicht einen schnellen und unbürokratischen Zugang zur Behandlung, ohne auf eine Zusage von
Kostenträgern warten zu müssen.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche wie private Krankenversicherung ist nicht möglich.
Sie können Ihre Kosten zum Jahresende steuerlich geltend zu machen. Dies ist in der Regel keine Schwierigkeit und wird vom Finanzamt anerkannt. Sie können sich jedoch, wenn Sie ganz sicher gehen
möchten, dazu von Ihrem Arzt vor Beginn der Therapie eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Bitte erfragen Sie die Höhe der Honorare im persönlichen Gespräch mit mir.
Berechnete Einheiten können sein:
Einzelsitzungen zu 50 Minuten
Paargespräch zu 50 Minuten
Angehörigengespräch zu 50 Minuten
Doppelsitzungen zu 100 Minuten als Einzelgespräch
Doppelsitzungen zu 100 Minuten als Paargespräch